Erlaubt ist die Mitnahme von Spirituosen (auch Wein, Bier, Starkbier, Port), Parfüms und Tabak:

  • 200 Zigaretten oder 250g Tabak

  • 2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein

  • 200ml of Parfüm oder Eau de Toilette

- Persönliches Eigentum, welches bei der Ausreise wieder ausgeführt werden soll, wird nicht besteuert. Zusätzlich zu den oben angegebenen Duty Free Bestimmungen, darf jeder Besucher zollfrei eine Video- und Kameraausrüstung, Musikinstrument, tragbare elektronische oder elektrische Geräte, Sportausrüstung und andere Gegenstände des Freizeitbedarfes einführen.

- Waffen wie Schreckschusspistolen, Keulen, Pfeil und Bogen, Schlagringe, Dolche, Schwerter, Tränengas, Peitschen, Schusswaffen und Munition dürfen nur mit vorheriger offizieller Autorisation durch die Behörden eingeführt werden. Dies gilt ebenso für Harpunen, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik und Explosives jeder Art.

- Die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen, Tieren und Tierprodukten, biologischen Proben, radioaktiven Substanzen und Apparaturen, gefährlichen Drogen, Chemikalien und giftigen Substanzen ist nur nach vorheriger Autorisation durch die entsprechenden Behörden erlaubt.

- Ungewöhnliche Medikamente die während des Aufenthaltes aus Gesundheitsgründen benötigt werden, dürfen in der erforderlichen Menge eingeführt werden, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Mehrsprachige Vordrucke solcher Atteste liegen bei den meisten Ärzten in Deutschland vor.

- Lebensmittel für den persönlichen Bedarf während des Urlaubs dürfen bis zum Wert von 3.000 Seychellischen Rupien (etwa 160 €) eingeführt werden. Was darüberhinaus geht, wird als Importware besteuert. Diese Steuer muss in Bar und in seychellischer Währung beglichen werden. Sie kann nicht mit Kreditkarte bezahlt werden.

- Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.